Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Machen Sie noch heute von Ihrem gesetzlichen Anspruch Gebrauch und erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel monatlich, portofrei und ganz bequem nach Hause geliefert.
Für Sie entstehen hierbei keine Kosten.

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Haben Sie Anspruch auf Kostenübernahme?

Für einen gesetzlichen Anspruch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Prüfen Sie gleich hier, ob ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht!

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Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Verbrauchsprodukte die der Erleichterung der häuslichen Pflege und vor allem dem Schutz Ihrer privaten Pflegeperson (Familie, Freunde, Nachbarn) dienen. Ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht bereits ab Pflegegrad 1.

Ihre Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 40€ für folgende Produkte:

  • Händedesinfektion
  • Bettschutzeinlagen
  • Einmalhandschuhe
  • Flächendesinfektion

So erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel

Um Ihre Pflegehilfsmittel jeden Monat kostenfrei nach Hause geliefert zu bekommen, müssen Sie nur den Antrag auf Pflegehilfsmittel ausfüllen und unterschrieben an uns zurückschicken. Wir regeln dann die Formalitäten mit der Pflegekasse. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

  1. Antragsformular
    ausfüllen

  2. Portofrei an uns
    zurückschicken

  3. Monatlich hochwertige Pflegehilfsmittel erhalten

Häufige Fragen & Antworten

  1. Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegehilfsmittel-Box?

    Pflegebedürftige die über einen Pflegegrad verfügen und von einem Angehörigen, Freunden oder Bekannten (private Pflegeperson) im häuslichen Umfeld oder im Betreuten Wohnen gepflegt werden.

  2. Was passiert, wenn die Kasse den Antrag ablehnt?

    Dann haben Sie leider keinen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel. Es fallen keine Kosten für Sie an.

  3. Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

    Ja, der Anspruch besteht unabhängig von der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes.

  4. Muss ich den Antrag jeden Monat neu stellen?

    Nein. Meist genehmigt die Pflegekasse Ihren Antrag unbefristet. Sollte dieser befristet genehmigt werden, so muss ein erneuter Anspruch, nach Ablauf der Befristung, erneut durch die Pflegekasse überprüft werden.

  5. Ich bin privat versichert, habe ich dennoch einen Anspruch?

    Ja, auch privat Versicherte haben einen Anspruch, Sie erhalten die Rechnung von uns und reichen diese dann bei Ihrer Versicherung ein.

Ansprechpartnerin Daniela West

Ihre Ansprechpartnerin:

Daniela West

Unsere examinierten Pflegekräfte beraten Sie bei allen Fragen rund um Pflegehilfsmittel und den Service von Hygiene Touch.

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„Nicht alle von uns können große Dinge tun. Aber wir können kleine Dinge mit großer Liebe tun.“
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